ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER KL STADTQUARTIER DORMAGEN GMBH & CO. KG
(DORMAPARTE – THE BOARDINGHOUSE)
§I Geltungsbereich
Alle Verträge werden ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen und gelten ausschließlich für das Objekt Dormaparte – The Boardinghouse, Knechtstedener Straße 100, 41540 Dormagen.
§II Vertragsschluss, Vertragspartner
Der Vertrag kommt zustande durch eine Direktbuchung des Gastes (oder eines von ihm beauftragten Dritten) oder durch ein Buchungsersuchen des Gastes (oder eines von ihm beauftragten Dritten) und die Annahmeerklärung von KL Stadtquartier Dormagen GmbH & Co. KG.
Handelt der Besteller nicht in eigenem Namen und legt er dies offen, hat er auf Verlangen von KL Stadtquartier Dormagen GmbH & Co. KG eine schriftliche Vertretungsvollmacht nachzuweisen. Legt er dies nicht offen, haftet er neben dem die Leistung in Anspruch nehmenden Gast auf die vereinbarte Vergütung.
§III Vertragsdauer
Der Mindestaufenthalt beträgt einen Monat und ist auf einen Maximalaufenthalt von 5 Monaten beschränkt. Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf der Buchung und spätestens nach 5 Monaten. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.
§IV Preis, Preisanpassung, Anzahlung/ Zahlung, Zahlungsverzug/ Rechnungsänderung,
- Preis/Preisanpassung
Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. - Zahlung/Sicherheitsleistung
Die Höhe der monatlichen Zahlung ist abhängig von der gebuchten Apartmentkategorie. Die erste Miete ist im Voraus per Kreditkarte zu entrichten. Das bedeutet, sie ist als online Zahlung bei Buchungsabschluss per Direktbuchung oder bei Annahme des Buchungsangebotes durch den Online Check-in fällig. Wurde mehr als ein Monat gebucht, so ist für die Folgemonate die Miete bis zum 3. Werktag des jeweiligen Monats fällig. Auf besonderen Wunsch kann bei Beendigung des Mietverhältnisses eine Rechnung ausgehändigt werden. Abhängig von der gebuchten Aufenthaltsdauer, ist eine Sicherheitsleistung vom Gast zu zahlen, die 100€ pro Monat beträgt. Die Sicherheitsleistung ist monatlich, mit der jeweiligen Miete zu zahlen. Nach Beendigung des Gesamtaufenthaltes rechnet die KL Stadtquartier Dormagen GmbH & Co. KG die Sicherheitsleistung innerhalb von 14 Tagen ab. - Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist die KL Stadtquartier Dormagen GmbH & Co. KG berechtigt die gesetzliche Verzinsung zu verlangen und den Vertrag fristlos zu kündigen sowie für jede Mahnung eine Gebühr in Höhe von € 2,50 geltend zu machen. Bei Nichtzahlung ist die KL Stadtquartier Dormagen GmbH & Co. KG berechtigt, den Rechnungsbetrag von der hinterlegten Kreditkarte einzuziehen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. - Rechnungsänderung
Wird nach Zusendung der Rechnung eine Änderung/Korrektur von Seiten des Gastes verlangt, die auf fehlerhafte Angaben des Gastes zurückzuführen ist, wird bei Verbrauchern eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 2,50 und bei Unternehmen in Höhe von € 7,50 erhoben.
§V Bereitstellung, Übergabe, Rückgabe
- Bereitstellung
Der Gast hat einen Anspruch auf die Zurverfügungstellung eines der Kategorie seiner Reservierung entsprechenden Apartments. Die KL Stadtquartier Dormagen GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet eine bestimmte Wohnung bereitzustellen, es sei denn, es wurde eine schriftliche Bestätigung für die Reservierung einer bestimmten Wohnung erteilt. - Übergabe
a) Das Haus besitzt keine Rezeption. Alle Informationen zum Ablauf der Anreise werden dem Gast 4 Tage vor Anreise automatisch per E-Mail mitgeteilt. Den persönlichen Code für das elektronische Schließsystem bekommt der Gast im Voraus per Whatsapp oder SMS.
b) Die Anreise ist ab 16:00 Uhr möglich. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
c) Der Gast verpflichtet sich, unverzüglich nach Bereitstellung der Wohnung diese in Augenschein zu nehmen und die bereitgestellten Dokumente zu Schlüsselübergabe, Inventar und Mängeln auszufüllen und gegenzuzeichnen (Übergabeprotokoll). Die Dokumente sind innerhalb von 5 Tagen nach Anreise in den hauseigenen Briefkasten einzuwerfen.
d) Treten während der Vertragsdauer Verluste oder Beschädigungen ein, haftet der Gast hierfür, es sei denn, der Schaden ist nachweislich im Verantwortungsbereich der KL Stadtquartier Dormagen GmbH & Co. KG entstanden oder im Zusammenhang mit der KL Stadtquartier Dormagen GmbH & Co. KG stehenden dritten verursacht. - Rückgabe
a) Am vereinbarten Abreisetag ist das Apartment spätestens bis um 10.00 Uhr geräumt und besenrein zu verlassen. Wird das Apartment bis zu diesem Zeitpunkt nicht geräumt, kann die KL Stadtquartier Dormagen GmbH & Co. KG eine Verspätungsgebühr geltend machen. Diese beträgt 40€ pro angefangene Stunde. Dem Mieter steht es frei, dem Boardinghouse nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist. Bei der Endreinigung wird der Zustand des Apartments und des Inventars durch eine von der KL Stadtquartier Dormagen GmbH & Co. KG beauftragte Person/Unternehmen kontrolliert. Für fehlende Gegenstände hat der Gast den Zeitwert zu ersetzen. Übermäßige Gebrauchsspuren, die über die normale Abnutzung hinausgehen z.B. an Herd, Mikrowelle, Backofen, Spülmaschine, Kühlschrank, Kleiderschrank, Sofa etc. werden mit 10% des Zeitwertes in Rechnung gestellt.
b) Räumt der Gast, trotz Aufforderung, die Wohnung nicht, so ist die KL Stadtquartier Dormagen GmbH & Co. KG berechtigt, die Wohnung zu räumen und die vom Gast eingebrachten Gegenstände zu lagern. Die durch die Räumung und Lagerung entstehenden Kosten sind vom Gast zu tragen.
§VI Allgemeines
- Die KL Stadtquartier Dormagen GmbH & Co. KG hat zur Bewirtschaftung (z.B. Reinigung, Reparaturen) der Wohnung ein Zugangsrecht.
- Die Unter- oder Weitervermietung des Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als den in der Buchung vereinbarten Zweck bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der KL Stadtquartier Dormagen GmbH & Co. KG.
§VII Hausordnung
- Rechte und Pflichten:
Dem Gast wird unser Eigentum gegen eine Gebühr zu Verfügung gestellt. Der Gast hat das Eigentum pfleglich zu behandeln. - Rauchverbot
In allen Wohnungen und den Allgemeinflächen des Gebäudes herrscht strenges Rauchverbot. Das Rauchverbot erstreckt sich nicht auf die den Apartments zugehörigen Terrassen und Balkone. - Tierhaltung
Das Halten von Tieren ist in den Wohnungen ebenfalls untersagt. - Allgemeine Rücksichtnahme
Der Gast hat zu jeder Zeit Rücksicht auf andere Nutzer des Hauses zu nehmen. In der Zeit von 22:00-06:00 Uhr ist die Nachtruhe zu halten. - Nichtbeachtung
Bei Nichtbeachtung des Verbots zur Tierhaltung sowie des Rauchverbotes wird eine Spezialreinigung geltend gemacht, deren Höhe sich nach Art und Umfang des Verunreinigungsgrates richten. Diese Reinigung wird von einer Spezialfirma beauftragt und dem Gast in Rechnung gestellt. Dem Gast bleibt es nachgelassen nachzuweisen, dass kein Schaden bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist. KL Stadtquartier Dormagen GmbH & Co. KG ist berechtigt, einen höheren Schaden nachzuweisen. Die KL Stadtquartier Dormagen GmbH & Co. KG ist zudem berechtigt die fristlose Kündigung des Vertrages auszusprechen.
§VIII Rücktritt / Stornierung / Vorzeitige Abreise
Reservierungen sind für die Vertragspartner verbindlich. Eine Stornierung seitens des Mieters bedarf der schriftlichen Bestätigung des Boardinghouse. Bei Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Mieter hat das Boardinghouse Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Für die Stornierung reservierter Apartments oder Leistungen kann das Boardinghouse gegenüber dem Mieter statt einer individuell berechneten Entschädigung Schadensersatz in Form einer Entschädigungspauschale gemäß den nachfolgenden Stornobedingungen geltend machen:
Buchungen ab 28 Nächte (Langzeitaufenthalte)
-
- Stornierung bis 21 Tage vor geplanter Anreise: kostenfrei
- Stornierung 20 bis 14 Tage vor Anreise: 20 % der vertraglich vereinbarten Monatsmiete
- Stornierung 13 bis 7 Tage vor Anreise: 50 % der vertraglich vereinbarten Monatsmiete
- Stornierung 6 bis 3 Tage vor Anreise: 90 % der vertraglich vereinbarten Monatsmiete
- Stornierung 2 bis 0 Tage vor Anreise: 100 % der vertraglich vereinbarten Monatsmiete
Vorzeitige Abreise Buchungen ab 28 Nächte (Langzeitaufenthalte)
-
- Stornierung bis 21 Tage vor Abreise: kostenfrei
- Stornierung 20 bis 14 Tage vor Abreise: 20 % der vertraglich vereinbarten Monatsmiete
- Stornierung 13 bis 7 Tage vor Abreise: 50 % der vertraglich vereinbarten Monatsmiete
- Stornierung 6 bis 3 Tage vor Abreise: 90 % der vertraglich vereinbarten Monatsmiete
- Stornierung 2 bis 0 Tage vor Abreise: 100 % der vertraglich vereinbarten Monatsmiete
Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass dem Boardinghouse kein Schaden entstanden ist, oder dieser Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
Bei einer individuell berechneten Entschädigung hat das Boardinghouse die ersparten Aufwendungen sowie die Einnahmen aus etwaigen anderweitigen Vermietungen anzurechnen.
§IX Außerordentliche Kündigung der KL Stadtquartier Dormagen GmbH & Co. KG
Die KL Stadtquartier Dormagen GmbH & Co. KG ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere bei Vorliegen folgender Umstände:
- Bei Nichtzahlung trotz Mahnung
- Wiederholte Verstöße gegen Hausordnung
- höhere Gewalt oder andere von der KL Stadtquartier Dormagen GmbH & Co. KG nicht zu vertretenden Umstände, die die Erfüllung des Vertrages für die KL Stadtquartier Dormagen GmbH & Co. KG unmöglich machen;
- Buchung der Wohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks;
- die KL Stadtquartier Dormagen GmbH & Co. KG begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der KL Stadtquartier Dormagen GmbH & Co. KG zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen das Untervermietungs- oder Weitervermietungsverbot vorliegt. Bei berechtigtem Rücktritt der KL Stadtquartier Dormagen GmbH & Co. KG besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Insoweit gelten die gesetzlichen Bestimmungen
§X Haftung der KL Stadtquartier Dormagen GmbH & Co. KG
- Die KL Stadtquartier Dormagen GmbH & Co. KG haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Für Schäden haftet die KL Stadtquartier Dormagen GmbH & Co. KG nur dann, wenn sie oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht/ Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Lieferanten oder eines seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
- Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht/ Kardinalpflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der KL Stadtquartier Dormagen GmbH & Co. KG auf den Schaden beschränkt, der für ihn bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
c) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung der KL Stadtquartier Dormagen GmbH & Co. KG wegen zugesicherter Eigenschaften, aus übernommenen Garantien, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. - Für eingebrachte Sachen haftet die KL Stadtquartier Dormagen GmbH & Co. KG dem Gast höchstens bis zu einem Betrag in Höhe von €000,00 sowie für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu einem Betrag in Höhe von € 1.000,00. Möchte der Gast Geld, Wertpapiere oder sonstige Kostbarkeiten mit einem höheren Wert einbringen, so ist eine separate Aufbewahrungsvereinbarung mit der KL Stadtquartier Dormagen GmbH & Co. KG abzuschließen. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in einer Garage oder einem sonstigen Parkplatz -auch gegen Entgelt- zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
- Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die KL Stadtquartier Dormagen GmbH & Co. KG nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen.
a) Post und Warensendungen für den Gast, die nach Abreise eingehen, können gegen Entgelt an die Heimatadresse des Gastes nachgesendet werden.
b) Vergessene oder zurückgelassene Gegenstände werden 14 Tage aufbewahrt. Wenn während der Aufbewahrungszeit weder Abholung oder Nachsendewunsch erfolgen, werden die Gegenstände entsorgt.
§XI Datenspeicherung
Alle von der KL Stadtquartier Dormagen GmbH & Co. KG erhobenen und gespeicherten persönlichen Kundendaten werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung verwendet. Es werden Vor- und Familiennamen des Kunden, gegebenenfalls die Firma, die zugehörige Rechnungsanschrift sowie eine gegebenenfalls hinterlegte Rufnummer und E-Mail-Adresse gespeichert. Die erhobenen Daten werden nicht an andere Dritte wiedergegeben, ausgenommen rechtlich notwendige Maßnahmen (z.B. Inkassobüro, Rechtsanwalt, Auskunfteien). Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.
§XII Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der KL Stadtquartier Dormagen GmbH & Co. KG und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verpflichtungen und Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist Bonn.
§XIII Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen, wenn sie Vertragsgegenstand sein sollen, bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich bestätigt sind, haben keine Gültigkeit.
Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich insoweit, eine wirksame Bestimmung anstelle der unwirksamen Bestimmung zu vereinbaren, welche dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
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